KI-Bilder sichtbar kennzeichnen

Markieren Sie mit KI generierte oder bearbeitete Bilder mit dem offiziellen EU-Transparenz-Icon. Ihr Bild verlässt zu keinem Zeitpunkt Ihr Gerät - alles läuft lokal in Ihrem Browser, ihre Bilder enden nicht in der Cloud.

Ab dem 2. August 2026 schreibt der EU AI Act (Art. 50) vor, dass KI-generierte oder wesentlich bearbeitete Bilder für Betrachter klar erkennbar sein müssen. Mit diesem Tool ist das in wenigen Sekunden erledigt: Bild auswählen, Icon platzieren, herunterladen. Details und Hintergründe finden Sie in den FAQs weiter unten.

Wie wurde KI eingesetzt?
Icon-Farbe
Position

Bild hier ablegen oder klicken zum Auswählen

JPEG, PNG oder WebP · lokale Verarbeitung · kein Upload

So zeigen Sie das Label korrekt an

Eine kurze Zusammenfassung der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Darstellungsregeln – kein vollständiger Überblick:

  • Das Icon muss beim ersten Betrachten klar wahrnehmbar sein – sichtbar in dem Moment, in dem jemand das Bild sieht.
  • Platzieren Sie es so, dass keine anderen Elemente es überlagern oder verdecken.
  • Betten Sie es direkt in das Bild ein (wie dieses Tool es tut), damit es auch beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleibt.
  • Verwenden Sie eine gut sichtbare Größe; begleitende Texte sollten in einfacher Sprache formuliert sein.
  • Machen Sie die KI-Kennzeichnung nach Möglichkeit für assistive Technologien lesbar. Nutzen Sie zum Beispiel einen Alt-Text wie ‚Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz bearbeitet.‘

Die vollständigen Regeln finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission zu den EU-Icons für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Die Nutzung der EU-Icons ist freiwillig; die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 AI Act sind es nicht, und die Nutzung der Icons begründet für sich genommen keine Rechtskonformität. Dieses Tool fügt nur das sichtbare Label hinzu – es ergänzt keine maschinenlesbaren Content Credentials (C2PA), und beim erneuten Speichern gehen Metadaten der Originaldatei verloren, einschließlich eventuell von Ihrem KI-Tool eingebetteter Content Credentials. Diese Seite ist ein Hilfsangebot und keine Rechtsberatung.

Welche Bilder muss ich nach dem EU AI Act kennzeichnen?

Kennzeichnungspflichtig sind Bilder, die mit KI generiert oder wesentlich verändert wurden und Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse täuschend echt darstellen - im Gesetz heißen solche Inhalte Deepfakes (Art. 3 Nr. 60 AI Act).

Ist ein Bild offensichtlich künstlich, sodass keine Verwechslungsgefahr mit echten Aufnahmen besteht, ist eine Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich. Bei künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt eine Offenlegung in geeigneter Weise, die die Darstellung des Werks nicht beeinträchtigt.

Wie muss ich KI-generierte Bilder kennzeichnen?

Als Nutzer von KI-Tools müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre KI-Bilder (AI-generated images) klar als solche erkennbar sind, wenn Sie sie verbreiten.

Das Hinzufügen der offiziellen EU-Icons (zum Beispiel mit dem Tool auf dieser Webseite) ist eine Möglichkeit - reicht je nach Situation aber nicht immer aus. Ein alternativer Text für ein Bild sollte ebenfalls einen Hinweis auf die KI-Natur der Bilder beinhalten. Es ist auch sinnvoll, wenn aus dem Kontext der Seite, über die Sie Ihr Bild verbreiten, klar wird, dass mit KI gearbeitet wurde.

Mehr Details zur Umsetzung finden Sie im Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/code-practice-ai-generated-content

Reicht der Hinweis "erstellt mit KI" in der Bildunterschrift?

Nein - als alleinige Maßnahme reicht das in der Regel nicht.

Die Kennzeichnung muss beim ersten Kontakt mit dem Bild klar wahrnehmbar sein und auch dann erhalten bleiben, wenn das Bild geteilt oder heruntergeladen wird. Eine Bildunterschrift geht meist verloren: Wer das Bild speichert oder auf einer anderen Plattform teilt, sieht den Hinweis nicht mehr. Deshalb sollte die Kennzeichnung möglichst direkt in das Bild eingebettet werden - zum Beispiel mittels der offiziellen EU-Icons. Eine Bildunterschrift ist als zusätzliche Maßnahme sinnvoll, ersetzt die eingebettete Kennzeichnung aber nicht.

Muss ich auch KI-bearbeitete Fotos kennzeichnen, oder nur vollständig generierte?

Beide können kennzeichnungspflichtig sein - entscheidend ist nicht, ob KI im Spiel war, sondern was sie verändert hat.

Kennzeichnungspflichtig sind KI-bearbeitete Fotos dann, wenn die Bearbeitung den Bildinhalt wesentlich verändert und das Ergebnis täuschend echt wirkt. Dies ist etwa der Fall, wenn Personen eingefügt, entfernt oder ausgetauscht werden. Rein unterstützende Standardbearbeitungen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern (z.B. Rauschreduzierung, Farbkorrektur, moderates Retuschieren), lösen die Pflicht dagegen nicht aus. Im Zweifel gilt: lieber kennzeichnen.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder?

Ab dem 2. August 2026 werden die Maßnahmen aus dem EU AI Act, Artikel 50, verpflichtend - und damit die Kennzeichnung von KI-Bildern.

Diese Maßnahmen unterscheiden sich für sogenannte Betreiber von KI-Tools (also den Nutzern) und deren Anbieter (welche die Software bereitstellen). Für Betreiber gilt: Ab dem 2. August 2026 müssen täuschend echte KI-Bilder (Deepfakes), die geschäftlich verbreitet werden, sichtbar gekennzeichnet sein (nach Art. 50(4)).

Für Anbieter gilt: Ebenfalls ab dem 2. August 2026 müssen die Outputs ihrer KI-Systeme maschinenlesbar markiert sein - in der Praxis durch digital signierte Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen (Art. 50(2)). Nur für Systeme, die bereits vor diesem Stichtag auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wer ist verantwortlich - ich als Nutzer oder der Anbieter des KI-Tools?

Beide tragen Verantwortung - jedoch sind die konkreten Pflichten unterschiedlich.

Nutzer (laut EU AI Act sogenannte Betreiber) müssen KI-Bilder (genauer gesagt: Deepfakes) sichtbar kennzeichnen, sodass sie für den Betrachter auf den ersten Blick als solche erkennbar sind (Art. 50(4)). Anbieter sind verpflichtet, die Outputs ihrer KI-Systeme bereits bei der Erzeugung maschinenlesbar zu markieren. In der Praxis erfolgt dies durch digital signierte Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen, die eine automatische Erkennung als KI-Inhalt ermöglichen (Art. 50(2)).

Wenn Sie Bilder mit selbst gehosteten Open-Source-Modellen für geschäftliche Zwecke erzeugen, sind Sie übrigens Betreiber und Anbieter zugleich - und tragen entsprechend die Verantwortung für beide Ebenen der Kennzeichnung.


Das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Ob und wie die Pflichten Ihren konkreten Fall treffen, klären Sie am besten mit Ihrer Rechtsabteilung.

 

Brauchen Sie Unterstützung bei der vollständigen AI-Act-Compliance in Ihrem Unternehmen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Als KI-Strategieberater mit über 15 jahren an Erfahrung in der Umsetzung von KI- und Machine-Learning-Lösungen, sowie als ehemaliger Datenschutzkoordinator bei Volkswagen, kenne ich die Herausforderungen, vor welche der EU AI Act und die DSGVO Sie stellen.

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